Rückerstattung und Absagen
Regelungen für Briefings, Workshops, Audits und Monitoring — bezogen auf die tatsächlich angebotenen Leistungen.
Geltungsbereich
Diese Hinweise gelten für bezahlte redaktionelle Leistungen von Cognit API. Es werden keine physischen Waren, Abonnements für Softwareprodukte oder Versandartikel angeboten.
Widerruf und Rückerstattungsfähigkeit
Verbraucher können bei Fernabsatzgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht haben. Beginnt Cognit API mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung und wurde auf den Verlust des Widerrufsrechts hingewiesen, kann das Widerrufsrecht erlöschen, sobald die Leistung vollständig erbracht ist.
Fristen und anteilige Erstattung
Absagen von Workshops bis 10 Werktage vor Termin: volle Erstattung gezahlter Beträge abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40 €, sofern bereits organisatorischer Aufwand entstanden ist. Absagen zwischen 9 und 3 Werktagen: 50 % Erstattung. Danach oder bei Nichterscheinen: keine Erstattung der Workshopgebühr.
Briefings und Audits: Solange die Recherche noch nicht begonnen hat, erstatten wir Anzahlungen vollständig. Nach Recherchebeginn erstatten wir anteilig den noch nicht erbrachten Teil; bereits erstellte Textteile verbleiben beim Auftraggeber, sofern bezahlt.
Nicht erstattungsfähig
Bereits gelieferte schriftliche Briefings und Auditberichte, verbrauchte Monitoring-Monate sowie individuell beschaffte Materialien (z. B. genehmigungspflichtige Archivzugänge), die auf Wunsch des Auftraggebers bestellt wurden.
Ablauf einer Rückerstattung
Schreiben Sie an redaktion@cognitapi.digital oder rufen Sie +49040656085 an. Nennen Sie Rechnungsnummer, Leistung und Grund. Wir prüfen innerhalb von fünf Werktagen und veranlassen berechtigte Erstattungen innerhalb von weiteren zehn Werktagen auf dem ursprünglichen Zahlungsweg.
Umbuchung und Terminverschiebung
Workshops können einmalig kostenfrei umgebucht werden, wenn die Nachricht mindestens fünf Werktage vor dem Termin eingeht und Kapazität vorhanden ist. Weitere Verschiebungen können mit 80 € Aufwandspauschale verbunden sein.
Bereits begonnene Arbeit und No-Shows
Erscheint niemand zum vereinbarten Workshop- oder Briefinggespräch und fehlt eine Absage, gilt der Termin als erbracht im Sinne der Zeitreservierung. Nacharbeit wird gesondert angeboten.
Monitoring
Monatsbeiträge für bereits laufende Monitoring-Perioden werden nicht anteilig erstattet. Kündigung zum Periodenende mit einer Frist von 14 Tagen vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode.
Ausnahmen
Bei längerer Krankheit der Durchführenden oder höherer Gewalt bieten wir Umbuchung oder Erstattung bereits gezahlter, noch nicht erbrachter Leistungen an.